Dr. Frederik Ruthardt

Ebner Stolz

Dr. Frederik Ruthardt

Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung

  • Planungsrechnung und Synergieeffekte
  • Währungsumrechnung
  • Kapitalisierungszinssatz (Marktrisikoprämie, Betafaktor, Länderrisikoprämie)
  • Bedeutung des Börsenkurses
  • Verrentungszinssatz zur Ermittlung der Ausgleichszahlung
Session E-1: Freitag, 1. Dezember 2023 I 09:00 – 10:00

WP Dr. Frederik Ruthardt, CVA

RSM Ebner Stolz I Partner

Partner bei RSM Ebner Stolz in Stuttgart, Lehrbeauftragter für Unternehmensbewertung im Rahmen von Transaktionen/M&A an der Universität Hohenheim, Experte für die Unternehmensbewertung bei Transaktionen und rechtlichen Bewertungsanlässen. Er ist regelmäßig als gerichtlich bestellter Prüfer oder Gutachter tätig und erstellt Unternehmensbewertungen und Fairness Opinions im Transaktionskontext sowie Bewertungsgutachten nach IDW S 1. 

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Un­ter­neh­mens­be­wer­tung bei Trans­ak­tio­nen und recht­li­chen Be­wer­tungs­anlässen
  • Ak­tien- und um­wand­lungs­recht­li­che Un­ter­neh­mens­be­wer­tun­gen so­wie An­ge­mes­sen­heitsprüfun­gen
  • Ge­richts- und Schieds­gut­ach­ten
  • Fair­ness Opi­nion

Frederik Ruthardt ist Mitglied des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW.

Er ist Autor zahlreicher Fachartikel und Buchbeiträge zur Unternehmensbewertung. Beispielsweise ist er Mitautor des Kapitels „Unternehmensbewertung im Gesellschafts-, Umwandlungs- und Kapitalmarktrecht“ in der vom IDW herausgegebenen WP Handbuch Edition Bewertung und Transaktionsberatung, 2018, sowie Mitautor des Kapitels „Bewertungsmethoden im Spiegel der Rechtsprechung“ in der zweiten Auflage im „Rechtshandbuch Unternehmensbewertung“ der Herausgeber Fleischer/Hüttemann (2. Aufl. 2019).

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.